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Abholung ab sofort wieder erlaubt!
WKO hat soeben ausgesendet, dass die Gastronomiebetriebe für die Abholung von Speisen wieder betreten werden dürfen!
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html?faq=wkomfaqcontent71
Das Abholen von Speisen ist für Kunden möglich, wenn
diese vorbestellt wurden
nicht vor Ort konsumiert werden
bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von 1 m eingehalten wird.
Die Betriebsstätte ist grundsätzlich geschlossen zu halten. Das Betreten ist nur für jene Kunden zulässig, die vorher bestellte Speisen abholen und nur für den Zweck der Abholung. Das Konsumieren von Speisen oder Getränken vor Ort ist nicht zulässig.
Es ist dafür zu sorgen, dass Personen nach Möglichkeit nur einzeln ins Lokal gelassen werden oder durch andere geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Menschenansammlungen im oder vor dem Lokal sind zu vermeiden.